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Schuldnerverzeichnis
Mit dem am 01.01.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung hat der Gesetzgeber unter anderem die Führung der bislang bei der jedem Amtsgericht lokal geführten Schuldnerverzeichnisse zentralisiert.
Hierfür richtete jedes Bundesland ein zentrales Vollstreckungsgericht ein, für Niedersachsen übernimmt diese Aufgabe das Zentrale Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Goslar.
Die Schuldnerverzeichnisse werden als elektronisches Register geführt und können über das Internet eingesehen werden. Die Einsichtnahme in das zentrale Schuldnerverzeichnis ist kostenpflichtig.
Die Einsichtnahme erfolgt hierbei über ein zentrales und länderübergreifendes elektronisches Informationssystem. Für die Einsichtnahme ist ein berechtigtes Interesse notwendig. Dies kann zum Beispiel darin liegen, dass Sie sich als Gläubiger zur Durchführung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens vorab über eventuelle Erfolgsaussichten informieren wollen. Im Übrigen sind die Voraussetzungen der Einsichtsberechtigung in § 5 der Schuldnerverzeichnisführungsverordnung geregelt.
Zur Einsichtnahme bedarf es einer vorherigen Registrierung. Auch diese erfolgt elektronisch über das Internet durch Aufruf der Seite www.vollstreckungsportal.de.
Unter dem Menüpunkt „Registrierung Auskunft“ geben Sie bitte Ihre persönlichen Daten ein. Nach Speicherung der Daten erhalten Sie eine PIN-Nummer auf dem Postwege, die Sie zur Bestätigung Ihrer Registrierung benötigen. Zugleich wird an Ihre eMail-Adresse ein Freischaltungslink versandt. Der Zugriff zum Vollstreckungsportal wird dann freigegeben, wenn Sie nach Erhalt des Links die PIN-Nummer eingegeben haben.

