Beratungshilfe
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, den Antrag und Beratungsmöglichkeiten für Beratungshilfe.
-
Kurz erklärt
Beratungshilfe ist eine Unterstützung vom Staat für Menschen, die wenig Geld haben und eine Anwältin oder einen Anwalt benötigen. Wenn Sie Beratungshilfe bekommen, bezahlt der Staat die Kosten für die anwaltliche Beratung.
Die Voraussetzungen, um Beratungshilfe zu erhalten:
- Bedürftigkeit: Sie haben ein geringes Einkommen und wenig Ersparnisse oder Vermögen.
- Notwendigkeit: Sie haben versucht, und können das Problem nicht anders lösen. Eine Person mit mehr Geld würde in der Angelegenheit selbst bezahlen.
- Alternativen geprüft: Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, die das Problem abdeckt. Sie haben versucht, eine andere Beratung zu finden (z.B. Jugendamt, Schuldnerberatung, Mieterverein).
- Rechtlicher Status: In dieser Angelegenheit haben Sie noch keine Beratungshilfe beantragt.
-
Antragstellung
Den Antrag können Sie mündlich im Amtsgericht, per Post, über Ihre Anwaltskanzlei oder über den Onlinedienst „Mein Justizpostfach” stellen. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen.
-
Benötigte Dokumente
- Belege über Ihre Einkünfte, Ersparnisse und Ausgaben
- Unterlagen zu Ihrem rechtlichen Problem
- Ausweis
Vollständige Liste benötigter Dokumente
Wenn Sie den Antrag online ausfüllen, bekommen Sie eine personalisierte Übersicht über die benötigten Dokumente.
-
Bewilligung/Ablehnung erhalten
Ihr Anspruch wird im Amtsgericht geprüft. Wenn Sie berechtigt sind, bekommen Sie einen Beratungshilfeschein.
- Im Falle der Beantragung vor Ort kann das sofort passieren.
- Der Antrag per Post benötigt ein paar Tage Bearbeitungszeit.
-
Kosten
Die Beratung kostet 15 €. Einige Kanzleien erlassen aber diese Gebühr.
-
Anwaltssuche
- Sie müssen sich selbst eine Anwältin oder einen Anwalt suchen.
- Alle Anwältinnen und Anwälte sind verpflichtet, Beratungshilfe zu gewähren.
- Je nach Fall kann es schwierig sein, eine Anwältin oder einen Anwalt mit der richtigen Fachrichtung zu finden.
-
Beratung
- Die Beratung kann verschiedene Tätigkeiten beinhalten
- Die Anwältin oder der Anwalt kann auch für Sie aktiv werden und z.B. Schreiben aufsetzen. Die Entscheidung darüber liegt bei der Anwältin oder dem Anwalt.
- Wenn nötig, können mit demselben Beratungshilfeschein mehrere Gespräche erfolgen.
- Beratungshilfe deckt die „außergerichtliche Vertretung“ ab. Falls es zu einem Verfahren kommt, gibt es die Prozesskostenhilfe.
Andere Beratungsmöglichkeiten
-
Neben der Beratungshilfe gibt es bei Rechtsproblemen andere Möglichkeiten für Menschen mit wenig Geld.
-
Kostengünstige Beratungsstellen
Kostenlose oder günstige Rechtsberatungen werden von verschiedenen Organisationen angeboten.
-
Prozesskostenhilfe
Wenn in Ihrem Fall bereits ein Verfahren läuft, oder Sie eine Klage einreichen wollen, gibt es Prozesskostenhilfe.