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Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte beim Grundbuchamt Herzberg am Harz

Das Amtsgericht Herzberg am Harz hat zum 19.06.2023 den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte in Grundbuchsachen eingeführt.

Seit dem 19.06.2023 sind Notarinnen und Notare verpflichtet, Anträge und Dokumente elektronisch an das Grundbuchamt Herzberg am Harz zu übermitteln und diese mit einer prüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 1 Abs. 2 der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO).

Sonstige Beteiligte, insbesondere Rechtsanwälte, Banken, Versicherungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber auch Privatpersonen, können Dokumente elektronisch einreichen. Die Einreichung muss über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen (zur Einrichtung vgl. https://egvp.justiz.de). Die elektronische Übersendung ermöglicht eine sofortige Bearbeitung und erspart dem Gericht einen aufwändigen Scanprozess.


Wichtig!

Die Anträge können ausschließlich an das besondere EGVP-Postfach des Grundbuchamtes gerichtet werden. Anträge, die an das allgemeine EGVP-Postfach des Amtsgerichts übermittelt werden, sind dem Grundbuchamt nicht zugegangen. Eine Weiterleitung dieser Eingänge erfolgt nicht.


Das Grundbuchamt Herzberg am Harz erreichen Sie für den elektronischen Rechtsverkehr unter folgender Adresse:

EGVP: DE.Justiz.cdb77e37-0760-46d6-a789-f1f710782dfe.4d8c




Elektronische Grundakten – was bedeutet das?

Seit dem 19.06.2023 werden alle eingereichten Anträge und Nachweise in die elektronische Grundakte übertragen und ausschließlich elektronisch aufbewahrt. Die bis dahin für das Grundbuch in Papier geführte Grundakte bleibt mit dem Stand 19.06.2023 bestehen. Einblick in diese oder die fortan elektronisch geführte Grundakte kann auf den Geschäftsstellen des Grundbuchamtes gewährt werden.

Das automatisierte Abrufverfahren nach § 133 GBO steht für die Einsicht in die elektronische Grundakte derzeit noch nicht zur Verfügung.

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