Grundbuchangelegenheiten
Das Grundbuchamt des Amtsgericht Herzberg am Harz ist für nachfolgende Ortschaften zuständig:
- Bad Lauterberg
- Bad Sachsa
- Barbis
- Bartolfelde
- Elbingerode
- Gemeindefreies Gebiet Harz
- Hattorf
- Herzberg
- Herzberg-Forst
- Hörden
- Lauterberg-Kupferhütte
- Lonau
- Neuhof
- Osterhagen
- Pöhlde
- Scharzfeld
- Sieber
- Steina
- Tettenborn
- Walkenried
- Wieda
- Wulften
- Zorge
Hier finden Sie Allgemeine Informationen sowie Vordrucke zur Antragstellung von Grundbuchauszügen, Löschung eines Rechts in Abteilung II, Antrag auf Namensberichtigung sowie einen Antrag auf Grundbuchberichtigung nach Erbfall.
Wichtig:
Für Vermessungen, Gutachten, Erstellen von Flurkarten und Lageplänen sowie Auskünften bezüglich der Bodenrichtwerte und Verkehrswerte etc. ist das LGLN Northeim - Katasteramt Osterode zuständig.
Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren. In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.
