Informationen für berufliche Betreuer*innen
„Antragstellung nach § 8 Abs. 3 VBVG n.F.
Informationen für berufliche Betreuer*innen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte reichen Sie für die Feststellung der Vergütung nach § 8 Abs. 3 VBVG n.F. hier einen Antrag zur Einstufung in eine der Vergütungsgruppe ein und fügen die erforderlichen Unterlagen bei, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrags gewährleistet werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass der obige Link nur den beruflichen Betreuer des Amtsgerichtsbezirk Herzberg am Harz zur Verfügung steht. Alle anderen müssen sich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht nach dem Link erkundigen.

